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Umzugsgut beim Zoll anmelden
[Nr.99122019104000 ]
Teaser
Wenn Sie aus einem Drittland in die Europäische Union umziehen, können Sie Hausrat und anderes Umzugsgut in der Regel zollfrei einführen. Sie müssen das jedoch beim Zoll anmelden.
Verfahrensablauf
Die Zollanmeldung müssen Sie schriftlich einreichen:
- Laden Sie das Formular zur »Zollanmeldung für Übersiedlungsgut« (Formular 0350) über die Internetseite der Bundesfinanzverwaltung.
-
Füllen Sie das Formular vollständig aus und unterschreiben Sie es.
- bei der Einreise mit Umzugsgut: Geben Sie Ihre Zollanmeldung bei der Zollstelle ab.
- im Postverkehr: Fügen Sie der Sendung Ihre Zollanmeldung in einer Versandtasche auf dem Paket bei und kennzeichnen Sie es mit »Umzugsgut«.
- Die Zollbediensteten prüfen Ihre Anmeldung.
- Gegebenenfalls schließen sich weitere Prüfungen an, zum Beispiel eine Beschau der Ware.
- Sie erhalten eine Kopie der Zollanmeldung.
Rechtsgrundlage(n)
Dienstvorschrift Übersiedlungsgut des Bundesministerium der Finanzen (Z 0803), Absatz 1
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben