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Unbedenklichkeitsbescheinigung für Spiele mit Gewinnmöglichkeit Erteilung
[Nr.99050108001000 ]

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Bundeskriminalamt.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Teaser

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird der Herstellerin/dem Hersteller eines

Spiels erteilt, wenn es sich um eine Spieleinrichtung handelt, die serienmäßig

produziert

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben