Unbedenklichkeitsbescheinigung für Spiele mit Gewinnmöglichkeit Erteilung
[Nr.99050108001000 ]
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Bundeskriminalamt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Teaser
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird der Herstellerin/dem Hersteller eines
Spiels erteilt, wenn es sich um eine Spieleinrichtung handelt, die serienmäßig
produziert
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben