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Unbedenklichkeitserklärung im Grundstoffbereich Ausstellung
[Nr.99003069012000 ]
Teaser
Sie benötigen eine Bescheinigung zur Vorlage beim Zoll oder einer Behörde im Drittland für die Einfuhr von Grundstoffen, grundstoffhaltigen Mischungen oder Naturprodukten? Dann können Sie eine Unbedenklichkeitserklärung beantragen.
Verfahrensablauf
Sie können die Unbedenklichkeitserklärung online oder per Post beantragen.
Online:
- Rufen Sie das Formular über das Bundesportal auf.
- Füllen Sie den Antrag online aus, fügen Sie gegebenenfalls Unterlagen als Dateien an und senden Sie ihn online ab.
- Das BfArM prüft Ihren Antrag. Es kontaktiert Sie, falls es weitere Angaben benötigt.
- Wird Ihnen die Unbedenklichkeitserklärung erteilt, erstellt das BfArM die Bescheinigung. Im Anschluss schickt die Behörde Ihnen diese per Post.
Per Post:
- Schicken Sie einen formlosen Antrag an das BfArM, gegebenenfalls mit den erforderlichen weiteren Unterlagen.
- Das BfArM prüft Ihren Antrag. Es kontaktiert Sie, falls es weitere Angaben benötigt.
- Wird Ihnen die Unbedenklichkeitserklärung erteilt, erstellt das BfArM die Bescheinigung. Im Anschluss schickt die Behörde Ihnen diese per Post.
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung (EG) Nr. 273/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.2.2004 betreffend Drogenausgangsstoffe
- Verordnung (EG) Nr. 111/2005 des Rates vom 22.12.2004 zur Festlegung von Vorschriften für die Überwachung des Handels mit Drogenausgangsstoffen zwischen der Union und Drittländern
- Artikel 12 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben