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Unbedenklichkeitserklärung im Grundstoffbereich Ausstellung
[Nr.99003069012000 ]

Teaser

Sie benötigen eine Bescheinigung zur Vorlage beim Zoll oder einer Behörde im Drittland für die Einfuhr von Grundstoffen, grundstoffhaltigen Mischungen oder Naturprodukten? Dann können Sie eine Unbedenklichkeitserklärung beantragen.

Verfahrensablauf

Sie können die Unbedenklichkeitserklärung online oder per Post beantragen.

Online:

  • Rufen Sie das Formular über das Bundesportal auf.
  • Füllen Sie den Antrag online aus, fügen Sie gegebenenfalls Unterlagen als Dateien an und senden Sie ihn online ab.
  • Das BfArM prüft Ihren Antrag. Es kontaktiert Sie, falls es weitere Angaben benötigt.
  • Wird Ihnen die Unbedenklichkeitserklärung erteilt, erstellt das BfArM die Bescheinigung. Im Anschluss schickt die Behörde Ihnen diese per Post.

Per Post:

  • Schicken Sie einen formlosen Antrag an das BfArM, gegebenenfalls mit den erforderlichen weiteren Unterlagen.
  • Das BfArM prüft Ihren Antrag. Es kontaktiert Sie, falls es weitere Angaben benötigt.
  • Wird Ihnen die Unbedenklichkeitserklärung erteilt, erstellt das BfArM die Bescheinigung. Im Anschluss schickt die Behörde Ihnen diese per Post.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben