Unbegleitete Barmittel bei Ein- und Ausreise aus einem Drittland im Post- und Frachtverkehr nach Aufforderung offenlegen
[Nr.99122052169000 ]
Teaser
Wenn Sie unbegleitete Barmittel zum Beispiel im Post- und Frachtverkehr aus einem Drittland in oder durch die Europäische Union oder aus der Europäischen Union in ein Drittland verbringen, müssen Sie nach Aufforderung durch die Zollbehörden eine Offenlegungserklärung einreichen.
Verfahrensablauf
Die Offenlegungserklärung können Sie schriftlich bei den Zollbehörden abgeben. Solange werden die Barmittel und/oder anderen Mittel einbehalten.
Offenlegungserklärung schriftlich einreichen:
- Rufen Sie die Internetseite des Deutschen Zolles auf.
- Laden Sie das Formular 040100 herunter und füllen Sie das Formular vollständig aus.
- Drucken Sie das Formular aus, unterschreiben Sie es und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Reichen Sie Ihre Offenlegungserklärung per Post ein.
- Nach Eingang Ihrer Offenlegungserklärung überprüfen die Zollbehörden Ihre Angaben.
- Wenn Ihre Auskünfte und Angaben ordnungsgemäß, vollständig und schlüssig sind und kein Grund zur Annahme besteht, dass die unbegleiteten Barmittel im Zusammenhang mit Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten stehen könnten, werden Ihre unbegleiteten Barmittel wieder freigegeben.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben