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Unerlaubte Telefonwerbung melden
[Nr.99109016176001 ]
Verfahrensablauf
Ihre Beschwerde können Sie online oder per Post einlegen.
Wenn Sie die Beschwerde online einlegen möchten:
- Gehen Sie auf die Internet-Seite der Bundesnetzagentur und folgen Sie den Hinweisen.
-
Sie sollten folgende Angaben zu dem unerlaubten Werbeanruf machen können:
- Ihre persönlichen Daten, Datum und Uhrzeit des Anrufes, wenn möglich die im Display Ihres Telefons angezeigte Rufnummer
- Name des Anrufers oder des Unternehmens und die Produkte und/oder Dienstleistungen, für die telefonisch geworben wurde.
- Auskunft darüber, ob Sie vor dem Anruf Ihre Einwilligung gegeben haben, telefonisch beworben zu werden .
- Auskunft, ob Sie eine von Ihnen erteilte Einwilli-gung später widerrufen haben und dennoch weiter angerufen worden sind.
- Eine möglichst genaue Beschreibung des Gesprächsinhalts und -verlaufs.
- Die Bundesnetzagentur prüft den Ihrer Beschwerde zugrundeliegenden Sachverhalt.
- Ggf. kommen Sie im weiteren Verlauf des Bußgeldverfahrens als Zeuge in Betracht.
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung zu Ihrer Beschwerde.
- Eine gesonderte Nachricht über den Ausgang des Bußgeldverfahrens erfolgt im Regelfall nicht
- Die Bundesnetzagentur veröffentlicht im Internet eine Maßnahmenliste, aus der u.a. die von ihr festgesetzten Bußgelder zu entnehmen sind.
Wenn Sie die Beschwerde per Post einreichen möchten:
- Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
- Füllen Sie den Vordruck aus.
- Senden Sie das ausgefüllte Formular per Post, per Fax oder per E-Mail an die Bundesnetzagentur.
- Sie können die Beschwerde auch formlos mittels E-Mail oder schriftlich als Brief oder Fax einreichen.
- Die Bundesnetzagentur prüft den Ihrer Beschwerde zugrundeliegenden Sachverhalt.
- Sie erhalten grundsätzlich keine gesonderte Nachricht über den Ausgang des Bußgeldverfahrens
- Die Bundesnetzagentur veröffentlicht im Internet eine Maßnahmenliste, aus der u.a. die von ihr festgesetzten Bußgeldern zu entnehmen sind.
Rechtsgrundlage(n)
Teaser
Mit dem Begriff Telefonwerbung, auch Cold Call, sind Anrufe gemeint, die den
Zweck verfolgen, Ihnen Waren zu verkaufen oder Dienstleistungen anzubieten,
ohne dass Sie v
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben