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Unschädlichkeitszeugnis beantragen
[Nr.99123011001000 ]

Teaser

Das Unschädlichkeitszeugnis erleichtert den lastenfreien Eigentumsübergang an Kleinflustücken und trägt somit zur Bereinigung der öffentlichen Bücher und Karten bei. Das Gesetz über Unschädlichkeitszeugnisse findet keine Anwendung bei öffentlichen Lasten.

Verfahrensablauf

Das Unschädlichkeitszeugnis ersetzt die im Rahmen einer pfandfreien Umschreibung von Grundstücksteilen (Flurstücken) erforderliche Pfandentlassung der Berechtigten.

  • Nach Antragstellung werden die Voraussetzungen für die Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses durch das Katasteramt geprüft.
  • Bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen erfolgt die Erteilung eines Ablehnungsbescheides mit Rechtbehelfsbelehrung und Erhebung der Gebühren durch einen Leistungsbescheid.
  • Sind die Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Anhörung der betroffenen Beteiligten.
  • Die Erteilung des Unschädlichkeitszeugnisses erfolgt nach Ablauf der Anhörungsfrist mit Rechtsbehelfsbelehrung.

Erteilung der Rechtskraftbescheinigung nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist und Erhebung der Gebühren durch einen Leistungsbescheid.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

nicht angegeben