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Unternehmen steuerlich abmelden
[Nr.99102018120000 ]

Teaser

Wenn Sie ein Unternehmen oder eine Betriebsstätte einstellen oder verlegen, müssen Sie Ihr zuständiges Finanzamt informieren.

Verfahrensablauf

Die steuerliche Abmeldung oder Verlegung Ihres Unternehmens oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit sollten Sie möglichst schriftlich mit einem einfachen Brief Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt mitteilen.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den örtlichen Finanzämtern. 

Onlinedienste

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

Gegen Entscheidungen des Finanzamts (z.B. Versagung der steuerlichen Abmeldung) ist der Einspruch das richtige Mittel, der innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder elektronisch eingelegt werden muss.

nicht angegeben