Unternehmenszertifizierung für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen beantragen
[Nr.99031009030000 ]
Teaser
Ihr Unternehmen möchte Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, warten, instand halten, reparieren oder stilllegen sowie auf Dichtheit kontrollieren oder die Gase zurückgewinnen? Dann benötigen Sie ein Unternehmenszertifikat.
Rechtsgrundlage(n)
- § 6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
- Verordnung (EU) Nummer 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.04.2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nummer 842/2006
- Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 der Kommission vom 17.11.2015 zur Festlegung der Mindestanforderungen und der Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung im Hinblick auf die Zertifizierung von natürlichen Personen in Bezug auf fluorierte Treibhausgase enthaltende ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen
Zuständige Stelle
Staatliche Gewerbeaufsichtsämter Niedersachsen
Frist
Seit 5. Juli 2009 benötigen alle Betriebe, die Installations-, Wartungs- und Instandsetzungsabreiten an Kälte-und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen bzw. an Brandschutzsystemen durchführen, eine Zertifizierung.
Ihr Unternehmen benötigt die Zertifizierung, bevor Sie mit den entsprechenden Verfahren und Tätigkeiten beginnen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann im Einzelfall unterschiedlich sein.
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Verfahrensablauf
- Sie reichen den Antrag mit den entsprechenden Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle nimmt die Unterlagen entgegen und prüft sie.
- Falls weitere Informationen benötigt werden, kommt die Behörde auf Sie zu.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
Sie erhalten einen Bescheid von der zuständigen Stelle.
Rechtsbehelf
- Widerspruch innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides