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Unterrichtung für Gastwirte
[Nr.99025001012000 ]

Teaser

Sie benötigen eine Gaststättenerlaubnis (Konzession), wenn sie in ihrem Betrieb Alkohol ausschenken möchten. Eine Gaststättenerlaubnis wird erst dann erteilt, wenn Sie eine Bescheinigung der IHK über die Gaststättenunterrichtung vorweisen können.

Verfahrensablauf

Die Gaststättenunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.

  • Sie melden sich bei einer IHK zur Unterrichtung an
  • Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt und dauert ca. 45 Stunden
  • Sie erhalten im Anschluss an die Unterrichtung die Bescheinigung
  • Die Bescheinigung muss bei der Beantragung der Gaststättenerlaubnis vorgelegt werden

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

Kein Rechtsbehelf vorgesehen.