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Was erledige ich wo?

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Unterschriften: Beglaubigung
[Nr.99014007035000 ]

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, sowie bei jeder Behörde im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit.

Teaser

Die amtliche Beglaubigung von Unterschriften dient der Identitätskontrolle. Die

zuständige Stelle kann Unterschriften beglaubigen, wenn

* das unterzeichnete Dokument

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben