Seiteninhalt
Unterschriften: Beglaubigung
[Nr.99014007035000 ]
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, sowie bei jeder Behörde im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit.
Teaser
Die amtliche Beglaubigung von Unterschriften dient der Identitätskontrolle. Die
zuständige Stelle kann Unterschriften beglaubigen, wenn
* das unterzeichnete Dokument
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben