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Unterstützung bei der Durchsetzung der dauerhaften Unterbringung eines Kindes bei den Pflegepersonen bekommen
[Nr.99013045207000 ]
Verfahrensablauf
- Die Pflegepersonen wenden sich mit dem Wunsch nach Unterstützung / Begleitung an den Pflegekinderdienst, wenn die Herausgabe des Kindes verlangt wird.
- Die Pflegepersonen kann beim Familiengericht einen Antrag auf Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie stellen.
- Das Gericht kann darüber hinaus auch von Amts wegen tätig werden, so dass das Jugendamt ebenfalls einen entsprechenden Antrag stellen kann.
- Bis zum Abschluss des Verfahrens kann das Gericht eine einstweilige Anordnung erlassen, nach der das Pflegekind bis zum Entscheid bei der Pflegefamilie bleibt.
- Pflegekinder ab 14 Jahren sind bei Verfahren, die die Personen oder Vermögenssorge betreffen, stets vom Gericht anzuhören. Ein Kind unter 14 Jahren wird dann angehört, wenn seine Neigungen, Bindungen oder sein Wille für die Entscheidung von Bedeutung sind oder wenn es zur Feststellung des Sachverhaltes als notwendig erscheint.
- Die gerichtliche Entscheidung beruht in jedem Fall auf dem "Kindeswohlprinzip".
Rechtsgrundlage(n)
Teaser
Der Pflegekinderdienst kann die Pflegeeltern unterstützen, wenn ein Kind dauerhaft in der Pflegefamilie leben soll, weil sich die Bedingungen in der Ursprungsfamilie langfristig nicht verbessern.
Zuständige Stelle
Das örtliche Jugendamt
Formulare
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
Klagemöglichkeit und Klagefrist entnehmen Sie bitte dem Bescheid.