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Was erledige ich wo?

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Unterstützung durch eine Hebamme oder einen Entbindungshelfer in Anspruch nehmen
[Nr.99134036080000 ]

Teaser

  • Wenn Sie schwanger sind oder gerade entbunden haben, können Sie die Leistungen einer Hebamme in Anspruch nehmen

Verfahrensablauf

  • Wenden Sie sich direkt an die Hebamme Ihrer Wahl.
  • Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, müssen Sie Ihre Krankenversichertenkarte vorlegen.
  • Die Hebamme rechnet mit Ihrer Krankenkasse ab.
  • Sind Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung, sollten Sie mit dieser zuvor die Kostenübernahme klären.
  •  Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei Ihrer Krankenkasse. 

Formulare

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben