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Was erledige ich wo?

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Untersuchungsstellen in der Abfallwirtschaft Bestimmung für Altölproben
[Nr.99001035260005 ]

Zuständige Stelle

nicht angegeben

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Wenn Sie als Untersuchungsstelle in der wasser- und abfallrechtliche Überwachung tätig werden wollen, müssen Sie sich von der zuständigen Behörde notifizieren (anerkennen) lassen.

Verfahrensablauf

Sie stellen bei der Behörde des Landes, in dem Sie Ihren Hauptsitz haben, einen Antrag auf Notifizierung als Untersuchungsstelle für Abwasser- Oberflächenwasser-, Grundwasseruntersuchungen oder Probenahme.

  • Die erforderlichen Unterlagen fügen Sie bei. Gegebenenfalls fordert die zuständige Behörde weitere Unterlagen nach.
  • Nach Prüfung durch die zuständige Stelle erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, ob die Notifizierung als Untersuchungsstelle erfolgt.
  • Die Behörde kann die Notifizierung mit einem Vorbehalt des Widerrufes, einer Befristung, mit Bedingungen, Auflagen und dem Vorbehalt von Auflagen versehen.

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