Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einschränken lassen
[Nr.99032014275000 ]
Teaser
Im Rahmen Ihrer datenschutzrechtlichen Selbstbestimmung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erwirken, dass Ihre personenbezogenen Daten nur noch gespeichert, aber grundsätzlich nicht mehr ohne Ihre Einwilligung verarbeitet werden dürfen.
Verfahrensablauf
Sie können die eingeschränkte Verarbeitung Ihrer personenbezogenen gespeicherten Daten online oder schriftlich per Post geltend machen.
Eingeschränkte Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten online verlangen:
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Rufen Sie das Online-Formular auf dem Landesportal auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
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Hinweis: Für das Online-Formular müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Dafür müssen Sie im Onlinedienst die Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses in Verbindung mit der Kopie Ihrer Meldebescheinigung hochladen oder per Post an die Behörde übersenden.
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Laden Sie die gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF, DOC, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie das Formular ab. Alternativ können Sie die erforderlichen Unterlagen auch postalisch einreichen.
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Die öffentliche Stelle sendet Ihnen eine entsprechende Rückmeldung in der Regel via Mail oder auf Ihren Wunsch postalisch an Ihre Meldeadresse.
Eingeschränkte Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten schriftlich verlangen:
- Ihren Antrag können Sie formlos stellen.
- Senden Sie Ihren Antrag mit den gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen postalisch an die öffentliche Stelle.
Die öffentliche Stelle sendet Ihnen eine entsprechende Rückmeldung postalisch an Ihre Meldeadresse zu.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten muss unverzüglich eingeschränkt werden, das bedeutet ohne schuldhafte Verzögerung seitens der Stelle, die die Daten verarbeitet. Grundsätzlich gilt, dass Sie spätestens 1 Monat, nachdem Sie die Einschränkung verlangt haben, über die ergriffenen Maßnahmen informiert werden müssen. Sollte das nicht möglich sein, müssen Ihnen die Gründe für die Verzögerung und die verlängerte Frist mitgeteilt werden.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die Behörde, die Ihre personenbezogenen Daten eingeschränkt verarbeiten soll.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die Behörde, die Ihre personenbezogenen Daten eingeschränkt verarbeiten soll
Formulare
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben