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Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftliche Erzeugnisse in der Freien Hansestadt Bremen und im Land Niedersachsen Förderung

Verfahrensablauf

Die Förderung wird auf Antrag gewährt. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Maßgeblich sind zum einen die Erfüllung der Fördervoraussetzungen und zum anderen die Qualität des beantragten Vorhabens. Hierzu wird ein Ranking der eingegangenen Anträge vorgenommen. Dabei werden die über die abgefragten und erfüllten Projektauswahlkriterien erhalten Punkte als Vergleichsmaßstab herangezogen. Im weiteren Verfahren sind Zwischen- und Verwendungsnachweise vorzulegen. Im Rahmen der Prüfung wird eine Vor-Ort-Kontrolle durchgeführt. Termine vor Ort durch weitere Prüfinstanzen können hinzukommen.

Rechtsgrundlage(n)

Teaser

Mit der Förderung werden die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher

Erzeugnisse an die Markterfordernisse angepasst. Unternehmen und

Erzeugerzusammenschlüsse

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben