Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftliche Erzeugnisse in der Freien Hansestadt Bremen und im Land Niedersachsen Förderung
Verfahrensablauf
Die Förderung wird auf Antrag gewährt. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Maßgeblich sind zum einen die Erfüllung der Fördervoraussetzungen und zum anderen die Qualität des beantragten Vorhabens. Hierzu wird ein Ranking der eingegangenen Anträge vorgenommen. Dabei werden die über die abgefragten und erfüllten Projektauswahlkriterien erhalten Punkte als Vergleichsmaßstab herangezogen. Im weiteren Verfahren sind Zwischen- und Verwendungsnachweise vorzulegen. Im Rahmen der Prüfung wird eine Vor-Ort-Kontrolle durchgeführt. Termine vor Ort durch weitere Prüfinstanzen können hinzukommen.
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung (EU) Nr. 1305/2013über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
- Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes» für den Zeitraum 2017-2020
Teaser
Mit der Förderung werden die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher
Erzeugnisse an die Markterfordernisse angepasst. Unternehmen und
Erzeugerzusammenschlüsse
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben