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Verbringung von Tierarzneimitteln: Anzeige
[Nr.99110047007000 ]
Teaser
Das Verbringen von Arzneimitteln aus einem EU-Mitgliedstaat bzw. einem
EWR-Vertragsstaat ist im Falle eines Therapienotstandes gemäß § 56a Abs. 2 AMG
erlaubt, wenn das
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben