Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung
[Nr.99088009037000 ]

Verfahrensablauf

Die Schulleitung der zuständigen Schule leitet das Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung bei Vorliegen entsprechender Hinweise ein. Ein Verfahren wird durchgeführt, wenn ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf erstmalig festgestellt wird und wenn Hinweise für eine Änderung oder den Wegfall des Bedarfs vorliegen. Durch eine Lehrkraft der zuständigen Schule und eine Förderschullehrkraft wird ein Fördergutachten erstellt. Die Erziehungsberechtigten werden hinsichtlich des Bedarfs des Kindes sowie hinsichtlich ihrer Schulwahl von den Lehrkräften beraten. Auf Verlangen der Erziehungsberechtigten wird eine Förderkommission einberufen. Die Entscheidung über die Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung trifft das zuständige Regionale Landesamt für Schule und Bildung.

Rechtsgrundlage(n)

Teaser

Bei Schülerinnen und Schülern, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten stark beeinträchtigt sind, kann ein Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung durchgeführt werden. 

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben