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Verfahrenskostenstundung im Insolvenzverfahren
[Nr.99066005119000 ]
Teaser
Verfügen Sie über kein ausreichendes Vermögen um die Kosten für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens zu bezahlen, können Sie (als natürliche Person) die Stundung der Verfahrenskosten beantragen.
Verfahrensablauf
- Haben Sie einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, prüft das Insolvenzgericht, ob die Verfahrenskosten gedeckt sind.
- Falls keine Kostendeckung vorliegt, fordert das Insolvenzgericht bei Ihnen einen Gerichtskostenvorschuss an.
- Verfügen Sie über kein ausreichendes Vermögen, um diesen Vorschuss zu bezahlen, können Sie einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten stellen.
- Zur Verfahrensbeschleunigung bietet es sich an, den Stundungsantrag bereits zeitgleich mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben