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Vergütung der in Deutschland von Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten gezahlten Vorsteuer beantragen
[Nr.99102093058000 ]
Teaser
Wenn Ihr Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Vergütung der in Deutschland gezahlten Vorsteuer stellen.
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihren Antrag auf Vergütung der Vorsteuer elektronisch im Online-Portal des EU-Mitgliedstaats einreichen, in dem Ihr Unternehmen ansässig und registriert ist.
- Folgen Sie den länderspezifischen Anweisungen zur Anmeldung im jeweiligen Online-Portal.
- Stellen Sie Ihren Antrag auf Vergütung der Vorsteuer im Online-Portal Ihres EU-Mitgliedstaats. Laden Sie dabei die notwendigen eingescannten Belege im Online-Portal hoch.
- Die zuständige Behörde Ihres EU-Mitgliedstaats leitet Ihren Antrag zur Bearbeitung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weiter.
-
Nach der Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid über die getroffene Entscheidung. Der Bescheid wird per Post an die im Antrag angegebene Adresse versendet.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben