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Vergeblichkeitsmeldung aufgrund unzureichender Mitwirkung von Vertragspersonen übermitteln
[Nr.99102129261000 ]

Teaser

Wenn Sie die Identifikationsnummer einer Vertragsperson nicht erfassen konnten, müssen Sie eine Vergeblichkeitsmeldung übermitteln.

Verfahrensablauf

Die Vergeblichkeitsmeldung müssen Sie über ein elektronisches Meldeverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln.

  • Beantragen Sie eine Zulassung zur Nutzung des steuerlichen Abzugsverfahrens für die Kirchensteuer.
  • Geben Sie alle erforderlichen Informationen in der Meldedatei an.
  • Übermitteln Sie die Meldedatei an das BZSt. Das BZSt prüft Ihre Meldedatei.
  • Das BZSt bestätigt Ihnen die erfolgreiche Übermittlung der Meldedatei mittels einer Antwortdatei.

Hinweis
Zur Übermittlung der Vergeblichkeitsmeldung verwenden Sie die Zulassung für das steuerliche Abzugsverfahren für die Kirchensteuer, Sie benötigen für das Fachverfahren Kontenwahrheit keine gesonderte Zulassung. Ein Hinweis auf die erforderliche Nutzung des Verfahrens Kontenwahrheit ist ausreichend.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben