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Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst beantragen
[Nr.99010020020026 ]

Teaser

Ihre Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden, wenn der Bundesfreiwilligendienst verlängert wird.

Verfahrensablauf

  • Die Aufenthaltserlaubnis ist zu beantragen, bevor Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis abläuft.
  • Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
  • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin mit der an Ihrem Wohnort zuständigen Ausländerbehörde. Im Fall der Online-Antragsstellung befolgen Sie bitte die Anweisungen der Ausländerbehörde zur Terminvereinbarung.
  • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Originalunterlagen mit zum Termin). Außerdem werden Ihre Fingerabdrücke und Ihre Unterschrift für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT-Karte) erfasst.
  • Sie erhalten per Post eine Nachricht, dass Ihr Antrag bewilligt wurde und die Bundesdruckerei mit der Herstellung der eaT-Karte beauftragt wurde, oder dass Ihr Antrag abgelehnt wurde.
  • Sie werden informiert, wenn Sie die eAT-Karte bei der Ausländerbehörde abholen können. Da die eAT-Karte mit einer Online-Ausweisfunktion verbunden ist, müssen Sie diese persönlich abholen.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.