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Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für (ehemals) qualifizierte Geduldete beantragen
[Nr.99010020020014 ]

Verfahrensablauf

  • Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
  • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
  • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
  • Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) Ihre Fingerabdrücke genommen. Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eAT-Karte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
  • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

Rechtsgrundlage(n)

Teaser

Ausländerinnen und Ausländer, die als ehemalige Geduldete eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung erhalten haben, können die Verlängerung ihrer befristeten Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Zuständige Stelle

In Niedersachsen nehmen die Landkreise (einschließlich der Region Hannover) und die größeren Städte die Aufgaben der Ausländerbehörde wahr.