Verlängerung einer angezeigten vorübergehenden Tätigkeit als Dolmetscherin/Dolmetscher und/oder Übersetzerin/Übersetzer
[Nr.99046031020001 ]
Teaser
Beabsichtigen Sie eine bereits registrierte vorübergehende Tätigkeit als Dolmetscher:in oder als Übersetzer:in in Niedersachsen über die Dauer eines Jahres hinaus für ein weiteres Jahr fortzusetzen, müssen Sie dies rechtzeitig dem Landgericht Hannover anzeigen.
Verfahrensablauf
Sobald Sie die Verlängerung der vorübergehenden Tätigkeit beim Landgericht Hannover angezeigt haben, wird d:ie Präsident:in des Landgerichts Hannover Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Dauer eines weiteren Jahres im Verzeichnis der allgemein beeidigten Dolmetscher:innen und ermächtigten Übersetzer:innen registrieren. Eine Verlängerung ist wiederholt möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Formulare
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben