Verlängerung für elektronische Institutionenkarte (SMC-B) als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen beantragen
[Nr.99050159020000 ]
Teaser
Möchten Sie als Pflege, Geburtshilfe, oder Physiotherapieeinrichtungen Ihren Beschäftigten den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) verlängern? Dann können Sie für diese unter bestimmen Voraussetzungen die Folgekarte der elektronischen Institutionenkarte (SMC-B) beantragen.
Für den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen können Sie als Vertreter einer Leistungserbringerinstitution bei der Bezirksregierung Münster nach Ablauf der bisherigen Institutionenkarte (SMC-B) eine Folgekarte beantragen.
Verfahrensablauf
Sie können die SMC-B als Pflege-, Geburtshilfe- oder Physiotherapieeinrichtung online verlängern:
- Rufen Sie das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) auf und füllen Sie den Online-Antrag aus
- Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser geprüft.
- Die Prüfung kostet eine Verwaltungsgebühr.
- Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Ergebnis der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
- Mit der Vorgangsnummer können Sie kostenpflichtig eine SMCB bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl bestellen.
- Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet
Sie beantragen erneut das Recht zum Führen einer SMC-B beim eGBR. Dafür füllen Sie das Antragsformular mit den Daten Ihrer Institution aus. Hierfür benötigen Sie eine in Ihrer Institution tätige Person mit elektronischem Heilberufsausweis sowie den Scan/das Foto eines Vertrags zur Leistungserbringung nach dem SGB V oder SGB XI (Versorgungsvertrag) Ihrer Institution und die Nummer der alten SMC-B. Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser geprüft. Die Prüfung kostet eine Verwaltungsgebühr. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Ergebnis der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer. Mit der Vorgangsnummer können Sie kostenpflichtig eine SMC-B bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl bestellen. Unabhängig vom gewählten Anbieter erhalten Sie ein vollwertiges Produkt. Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben