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Verletztengeld von der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten
[Nr.99111021080000 ]

Teaser

Wenn Sie wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig sind, erhalten Sie Verletztengeld.

Verfahrensablauf

Das Verletztengeld müssen Sie nicht beantragen.

  • Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung werden grundsätzlich von Amts wegen festgestellt.
  • Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ermittelt von selbst anspruchsberechtigten Personen und die notwendigen Unterlagen zur Leistungshöhe.
  • Wenn Sie anspruchsberechtigt sind, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid.

Sie können Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse online eine Mitteilung senden, wenn Sie Fragen haben.

Online-Dienst:

  • Rufen Sie den Online-Dienst auf. 
  • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt. 
  • Sie können sich anmelden.
    • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
    • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
  • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
  • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  • Füllen Sie das OnlineFormular aus und senden Sie es ab.
  • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

  • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

Nachricht per Post:

  • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
  • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben