Verlust des eigenen Personalausweises melden
[Nr.99008001014002 ]
Teaser
Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.
Erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Kosten
Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an.
- Bei Verlustmeldung
Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Die Meldung muss umgehend nach Feststellung des Verlusts erfolgen.
Verfahrensablauf
Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.
Verlust beim Bürgeramt melden:
Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.
Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:
Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Ausweisbehörde im örtlichen Bürgeramt der kreis- oder regionsangehörigen Gemeinde, der kreisfreien Stadt oder der großen selbstständigen Stadt des Wohnsitzes.
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben