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Verlust des eigenen Personalausweises melden
[Nr.99008001014002 ]

Teaser

Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Kosten

Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an.



  • Bei Verlustmeldung

    Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Die Meldung muss umgehend nach Feststellung des Verlusts erfolgen.         

Verfahrensablauf

Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.

Verlust beim Bürgeramt melden:

Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.

Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.

Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.

Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:

Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.

Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.

Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Ausweisbehörde im örtlichen Bürgeramt der kreis- oder regionsangehörigen Gemeinde, der kreisfreien Stadt oder der großen selbstständigen Stadt des Wohnsitzes.

Hinweise (Besonderheiten)

Nicht angegeben