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Vermessungsingenieure: Öffentliche Bestellung
[Nr.99012055001000 ]

Teaser

Wenn Sie als Vermessungsingenieurin/Vermessungsingenieur freiberuflich im amtlichen Vermessungswesen tätig sein wollen, benötigen Sie eine öffentliche Bestellung.

Verfahrensablauf

Nach Eingang des Antrages auf Bestellung und Sichtung der beigefügten Unterlagen fordert die Aufsichtsbehörde von der antragstellenden Person ein amtsärztliche Gesundheitszeugnis an, welches die Bewerberin oder der Bewerber bei dem zuständigen Gesundheitsamt beantragen muss. Dieses soll zum Zeitpunkt der Bestellung nicht älter als drei Monate sein.  Liegen alle erforderlichen Nachweise vor, wird geprüft, ob die antragstellende Person die Bestellvoraussetzung erfüllt. Ist dies der Fall, wird die Bestellung vorbereitet und mit der antragstellenden Person ein Termin zur Vereidigung und Bestellung vereinbart.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit für eine öffentliche Bestellung zur/zum ÖbVI liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, Referat 75 - Vermessung, Geoinformation, Kampfmittelbeseitigung.

Formulare

Nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

Nicht angegeben