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Verständigungsverfahren nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) beantragen
[Nr.99102125058000 ]
Teaser
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre Besteuerung gegen ein Doppelbesteuerungsabkommen verstößt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Verständigungsverfahren beantragen.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens müssen Sie formlos schriftlich stellen.
-
Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen und Dokumente zusammen. Schicken Sie den unterschriebenen, formlosen Antrag per Post an
- das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
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Nach Eingang des Antrags prüft das BZSt zunächst, ob die Voraussetzungen für die Durchführung eines Verständigungsverfahrens erfüllt sind. Wenn
- Ihr Antrag zulässig und begründet ist und
- in Deutschland nicht gelöst werden kann,
- Als Antragsteller sind Sie selbst nicht an dem Verfahren beteiligt. Sie bekommen aber regelmäßig Informationen über den Stand und Fortgang des Verfahrens.
- Sobald eine Verständigungslösung zwischen Deutschland und dem anderen beteiligten Staat vorliegt, bekommen Sie per Post eine Mitteilung darüber.
-
Die Verständigungslösung wird verbindlich und umgesetzt, wenn Sie ihr
- schriftlich zustimmen,
- auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichten und
- laufende Rechtsmittel zurücknehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Einspruch
-
Finanzgerichtliche Klage
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 22.05.2024
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben