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Verständigungsverfahren nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) beantragen
[Nr.99102125058000 ]

Teaser

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre Besteuerung gegen ein Doppelbesteuerungsabkommen verstößt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Verständigungsverfahren beantragen.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens müssen Sie formlos schriftlich stellen.

  • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen und Dokumente zusammen. Schicken Sie den unterschriebenen, formlosen Antrag per Post an
    • das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
  • Nach Eingang des Antrags prüft das BZSt zunächst, ob die Voraussetzungen für die Durchführung eines Verständigungsverfahrens erfüllt sind. Wenn 
    • Ihr Antrag zulässig und begründet ist und
    • in Deutschland nicht gelöst werden kann,
    wird der zwischenstaatliche Teil des Verständigungsverfahren eingeleitet.
  • Als Antragsteller sind Sie selbst nicht an dem Verfahren beteiligt. Sie bekommen aber regelmäßig Informationen über den Stand und Fortgang des Verfahrens.
  • Sobald eine Verständigungslösung zwischen Deutschland und dem anderen beteiligten Staat vorliegt, bekommen Sie per Post eine Mitteilung darüber.
  • Die Verständigungslösung wird verbindlich und umgesetzt, wenn Sie ihr
    • schriftlich zustimmen,
    • auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichten und
    • laufende Rechtsmittel zurücknehmen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Finanzgerichtliche Klage
     

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 22.05.2024
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben