Verstöße im Finanzdienstleistungsbereich melden
[Nr.99142053261000 ]
Teaser
Wenn Sie Hinweise auf Verstöße im Finanzdienstleistungsbereich haben, können Sie sich anonym an die Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden.
Verfahrensablauf
Konkrete Hinweise können Sie der Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über die folgenden Kommunikationswege melden:
- Elektronisches Hinweisgebersystem
- Post
- Onlineformular
- telefonisch
- persönlich.
Die Hinweisgeberstelle der BaFin bearbeitet Ihren Fall in jedem Fall vertraulich.
Elektronisches Hinweisgebersystem:
- Öffnen Sie das Hinweisgebersystem der BaFin.
- Klicken Sie auf «Meldung abgeben« beziehungsweise loggen Sie sich mit Klick auf "Login" ein, wenn Sie bereits einen elektronischen Postkasten eingerichtet haben.
-
Folgen Sie den Schritten im angezeigten Meldeformular. Falls Sie anonym bleiben möchten:
- Geben Sie keine persönlichen Daten an, zum Beispiel Ihren Namen. Geben Sie auch keine Daten an, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, beispielsweise Ihr Verhältnis zu den Beteiligten.
- Achten Sie auf die sichere Internetverbindung, dargestellt durch das Schloss-Symbol neben der Adresszeile.
- Gehen Sie nach Möglichkeit direkt auf den Server, indem Sie von der Einführungsseite aus ein Lesezeichen beziehungsweise Bookmark setzen und dieses nutzen.
- Nutzen Sie nach Möglichkeit kein technisches Gerät, zum Beispiel Rechner, Laptop oder Mobiltelefon, das Ihnen Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Insbesondere eine Intranetverbindung kann Ihre Anonymität gefährden.
- Schicken Sie das Formular online ab.
- Die BaFin prüft Ihre Meldung.
Per Post:
- Beschreiben Sie die Verstöße in einem formlosen Anschreiben.
- Senden Sie das Schreiben an die Hinweisgeberstelle der BaFin.
- Die BaFin prüft Ihre Meldung.
Per Onlineformular:
-
Folgen Sie den Schritten im Onlineformular. Falls Sie anonym bleiben möchten:
- Geben Sie keine persönlichen Daten an, zum Beispiel Ihren Namen. Geben Sie auch keine Daten an, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, beispielsweise Ihr Verhältnis zu den Beteiligten.
- Achten Sie auf die sichere Internetverbindung, dargestellt durch das Schloss-Symbol neben der Adresszeile.
- Gehen Sie nach Möglichkeit direkt auf den Server, indem Sie von der Einführungsseite aus ein Lesezeichen beziehungsweise Bookmark setzen und dieses nutzen.
- Nutzen Sie nach Möglichkeit kein technisches Gerät, zum Beispiel Rechner, Laptop oder Mobiltelefon, das Ihnen Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Insbesondere eine Intranetverbindung kann Ihre Anonymität gefährden.
- Schicken Sie das Formular online ab.
- Die BaFin prüft Ihre Meldung.
Per Telefon:
- Wählen Sie die Nummer der Hinweisgeberstelle der BaFin.
- Beschreiben Sie Ihr Anliegen.
- Die BaFin prüft Ihre Meldung.
Persönlich:
- Vereinbaren Sie telefonisch einen Gesprächstermin.
- Suchen Sie die Hinweisgeberstelle der BaFin in Bonn auf und schildern Sie die Verstöße persönlich.
-
Die BaFin prüft Ihre Meldung.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
- Hinweise auf Verstöße im Finanzdienstleistungsbereich können anonym bei der Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abgegeben werden
- Hinweise sind per elektronischem Hinweisgebersystem, Post, Onlineformular, Telefon oder persönlich möglich
Zuständige Stelle
Hinweise auf Verstöße im Finanzdienstleistungsbereich können anonym bei der Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abgegeben werden
Hinweise sind per elektronischem Hinweisgebersystem, Post, Onlineformular, Telefon oder persönlich möglich
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben