Vertragsarzt/Vertragsärztin Zulassung beantragen
[Nr.99018005007000 ]
Teaser
Ärzte und Ärztinnen sowie Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen, die gesetzlich Krankenversicherte behandeln und über die Kassenärztliche Vereinigung abrechnen wollen, müssen eine vertragsärztliche Zulassung haben.
Verfahrensablauf
Die Zulassung müssen Sie schriftlich bei der Geschäftsstelle des für Ihren Niederlassungsort (Vertragsarztsitz) zuständigen Zulassungsausschusses für Ärztinnen und Ärzte beantragen.
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- für welchen Vertragsarztsitz die Zulassung beantragt wird
- unter welcher Arztbezeichnung die Zulassung beantragt wird
Der Zulassungsausschuss entscheidet über den Antrag nach mündlicher Verhandlung mittels Beschluss. In dem Beschluss steht, bis zu welchem Tag Sie Ihre vertragsärztliche Tätigkeit am Vertragsarztsitz aufnehmen müssen.
Der Beschluss wird Ihnen gemeinsam mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt. Gegen den Beschluss kann von allen Verfahrensbeteiligten (z. B. Kassenärztliche Vereinigung, Landesverbände der Krankenkassen) Widerspruch erhoben werden.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen
Zuständige Stelle
Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben