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Vertragsarzt/Vertragsärztin Zulassung beantragen
[Nr.99018005007000 ]

Teaser

Ärzte und Ärztinnen sowie Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen, die gesetzlich Krankenversicherte behandeln und über die Kassenärztliche Vereinigung abrechnen wollen, müssen eine vertragsärztliche Zulassung haben.

Verfahrensablauf

Die Zulassung müssen Sie schriftlich bei der Geschäftsstelle des für Ihren Niederlassungsort (Vertragsarztsitz) zuständigen Zulassungsausschusses für Ärztinnen und Ärzte beantragen.

Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • für welchen Vertragsarztsitz die Zulassung beantragt wird
  • unter welcher Arztbezeichnung die Zulassung beantragt wird

Der Zulassungsausschuss entscheidet über den Antrag nach mündlicher Verhandlung mittels Beschluss. In dem Beschluss steht, bis zu welchem Tag Sie Ihre vertragsärztliche Tätigkeit am Vertragsarztsitz aufnehmen müssen.

Der Beschluss wird Ihnen gemeinsam mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt. Gegen den Beschluss kann von allen Verfahrensbeteiligten (z. B. Kassenärztliche Vereinigung, Landesverbände der Krankenkassen) Widerspruch erhoben werden.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen

Zuständige Stelle

Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 07.06.2021
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben