Vertragszahnärztin/Vertragszahnarzt Zulassung beantragen
[Nr.99018003007000 ]
Teaser
Mit einer Zulassung als Vertragszahnärztin/Vertragszahnarzt können Sie über die Kassenzahnärztliche Vereinigung die Behandlung von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten abrechnen.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Zulassung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen, die erforderlichen Unterlagen einreichen und die fällige Gebühr (EUR 100,00) bezahlen.
Der Antrag muss enthalten:
- für welchen Praxisstandort (Straße, Hausnummer, PLZ und Ort) und
- gegebenenfalls für welches Fachgebiet Sie die Zulassung beantragen
Der Zulassungsausschuss beschließt über den Antrag nach mündlicher Verhandlung. In dem Beschluss wird festgehalten, bis wann Sie Ihre vertragszahnärztliche Tätigkeit am Vertragszahnarztsitz aufnehmen müssen.
Hinweis: Wenn wichtige Gründe vorliegen, kann auf Antrag dieser Zeitpunkt verschoben werden.
Der Beschluss wird Ihnen zusammen mit einer Darstellung Ihrer Rechte zugestellt. Auch die Kassenzahnärztliche Vereinigung und weitere Beteiligte erhalten ein Exemplar des Beschlusses.
Es wird das behördliche Führungszeugnis der Belegart »O« benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
- Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (Zahnärzte-ZV)
- § 95 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
- § 95 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) (Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung)
- §§ 18 - 24, 46 Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (Zahnärzte-ZV)
- §§ 6 - 10 Bundesmantelvertrag-Zahnärzte
Zuständige Stelle
Zulassungsausschuss des Zulassungsbezirks, in dem Sie sich als Vertragszahnarzt oder Vertragszahnärztin niederlassen wollen.