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Verwendung von Förderungen der Metropolregion Hamburg nachweisen
[Nr.99400387274000 ]
Teaser
Wenn Sie eine Förderung von Projekten in der Metropolregion Hamburg ausgezahlt bekommen haben, müssen Sie die Verwendung dieser Fördermittel nachweisen.
Verfahrensablauf
- Die Verwendung bereits ausgezahlter Fördermittel für Projekte in der Metropolregion Hamburg müssen beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg nachgewiesen werden. Sie reichen den Verwendungsnachweis mitsamt den erforderlichen Nachweisen, Berichten und Belegen ein
- Sollte der Zuwendungszweck erreicht oder der Bewilligungszeitraum beendet sein, ist der Verwendungsnachweis zu erstellen
- Die Prüfbehörde prüft die Unterlagen hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen aus dem Zuwendungsbescheid und die zweckentsprechende Verwendung der Förderung sowie die Zweckerreichung der Förderung
- Bei Bedarf kann die Prüfbehörde Ergänzungen oder Erläuterungen verlangen und örtliche Erhebungen durchführen
Rechtsgrundlage(n)
- Ländervereinbarung zu gemeinsamen Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus den Förderfonds der Metropolregion Hamburg
- § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO, NI)
- Nr. 10, 11 Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (VV-Gk) zu § 44 LHO
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Frist
- 4 — 6 Monat(e)
- Der Verwendungsnachweis ist innerhalb eines Jahres nach Erfüllung des Zuwendungszweck, spätestens jedoch ein Jahr nach Ablauf des Bewilligungszeitraums der Bewilligungsbehörde vorzulegen.
- 5 Jahr(e)
- Der Zuwendungsempfänger hat die Belege und Verträge sowie alle sonst mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist. Zur Aufbewahrung können auch Bild- oder Datenträger verwendet werden.