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Verwendung von Förderungen der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg nachweisen
[Nr.99400386274000 ]

Teaser

Wenn Sie eine Förderung von Projekten in der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg ausgezahlt bekommen haben, müssen Sie die Verwendung dieser Fördermittel nachweisen.

Verfahrensablauf

Die Verwendung bereits ausgezahlter Zuwendungen für Projekte in der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg müssen beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Leine-Weser nachgewiesen werden. Je nach Zeitpunkt im Projekt wird dabei ein Verwendungs- oder ein Zwischennachweis notwendig.

  • Sie reichen den Verwendungs- oder Zwischennachweis mitsamt den erforderlichen Nachweisen, Berichten und Belegen ein
  • Sollte der Zuwendungszweck erreicht oder der Bewilligungszeitraum beendet sein, ist der Verwendungsnachweis zu erstellen - Ist der Zuwendungszweck nicht bis zum Ablauf des Haushaltsjahres erfüllt, so ist über die in diesem Jahr erhaltenen Beiträge ein Zwischennachweis zu führen
  • Die Prüfbehörde prüft die Unterlagen hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen aus dem Zuwendungsbescheid und die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung sowie die Zweckerreichung der Zuwendung
  • Bei Bedarf kann die Prüfbehörde Ergänzungen oder Erläuterungen verlangen und örtliche Erhebungen durchführen
  • Das Prüfergebnis wird in einem Abschlussbescheid übermittelt - Dabei ist mit dem Abschlussbescheid eine (teilweise) Rückforderung von Mitteln möglich, sofern die Prüfung zu einem entsprechenden Ergebnis kommt

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Kosten

nicht angegeben

Frist

  • 3 — 12 Monat(e)
    • Die Verwendung der Zuwendung ist nach Erfüllung des Zuwendungszwecks nachzuweisen. Die Frist hängt dabei von der Art des Zuwendungsempfängers sowie gegebenenfalls im Einzelfall von im Bescheid abweichend festgelegten Fristen ab. Ist der Zuwendungszweck bis zum Ablauf des Haushaltsjahres nicht erfüllt, so ist innerhalb von vier bis sechs Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres über die in diesem Jahr erhaltenen Beträge ein Zwischennachweis zu führen. Auch hier hängt die Frist von der Art des Zuwendungsempfängers ab. Die jeweiligen Fristen können dem Zuwendungsbescheid entnommen werden.
  • 5 Jahr(e)
    • Der Zuwendungsempfänger hat die Belege und Verträge sowie alle sonst mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist. Zur Aufbewahrung können auch Bild- oder Datenträger verwendet werden.