Verwendung von Zuwendungen zur Förderung der Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten nachweisen
[Nr.99400388274000 ]
Teaser
Wenn Sie eine Förderung von Projekten in der Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten ausgezahlt bekommen haben, müssen Sie die Verwendung dieser Fördermittel nachweisen.
Verfahrensablauf
Die Verwendung bereits ausgezahlter Zuwendungen für Projekte in der Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten müssen beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Weser-Ems nachgewiesen werden. Je nach Zeitpunkt im Projekt wird dabei ein Verwendungs- oder ein Zwischennachweis notwendig.
- Sie reichen den Verwendungs- oder Zwischennachweis mitsamt den erforderlichen Nachweisen, Berichten und Belege ein
- Sollte der Zuwendungszweck erreicht oder der Bewilligungszeitraum beendet sein, ist der Verwendungsnachweis zu erstellen. Ist der Zuwendungszweck nicht bis zum Ablauf des Haushaltsjahres erfüllt, so ist über die in diesem Jahr erhaltenen Beiträge ein Zwischennachweis zu führen.
- Die Prüfbehörde prüft die Unterlagen hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen aus dem Zuwendungsbescheid und die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung sowie die Zweckerreichung der Zuwendung.
- Bei Bedarf kann die Prüfbehörde Ergänzungen oder Erläuterungen verlangen und örtliche Erhebungen durchführen.
- Das Prüfergebnis wird in einem Abschlussbescheid übermittelt. Dabei ist mit dem Abschlussbescheid eine (teilweise) Rückforderung von Geldern möglich, sofern die Prüfung zu einem entsprechenden Ergebnis kommt.
Rechtsgrundlage(n)
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Struktur und Entwicklung des gemeinsamen Kooperationsraumes des Vereins Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e.V.
- Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Fortführung des Förderfonds in der Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e.V. Zuwendungen für Projekte im Gebiet des Vereins Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e.V.
- Nr. 10, 11 Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (VV-Gk) zu § 44 LHO
- Nr. 10, 11 Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Frist
- 4 — 6 Monat(e)
- Die Verwendung der Zuwendung ist innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks nachzuweisen, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten Monats, der auf den Bewilligungszeitraum folgt. Ist der Zuwendungszweck bis zum Ablauf des Haushaltsjahres nicht erfüllt, so ist innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres über die in diesem Jahr erhaltenen Beträge ein Zwischennachweis zu führen.
- 5 Jahr(e)
- Der Zuwendungsempfänger hat die Belege und Verträge sowie alle sonst mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist. Zur Aufbewahrung können auch Bild- oder Datenträger verwendet werden.