Verwendungsnachweise der Zuwendung für Träger zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung einreichen
[Nr.99148247274000 ]
Teaser
Wenn Ihnen als Träger der psychosozialen Prozessbegleitung Zuwendungen ausgezahlt wurden, so müssen Sie die Verwendung der Fördermittel nachweisen.
Verfahrensablauf
Die Prüfung der Verwendung von Förderungen für Träger zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung können Sie online oder schriftlich beantragen. Sofern Sie entsprechende Förderungen erhalten haben, sind Sie zum Nachweis der Verwendung verpflichtet.
- Sie stellen einen Antrag auf Verwendungsnachweisprüfung für Zuwendungen für Träger zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung
- Der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) prüft Ihren Antrag und genehmigt diesen oder lehnt ihn ab.
- Bei unzureichendem Nachweis der Verwendung kann eine Rückforderung der ausgezahlten Zuwendungen erfolgen.
Schriftlich stellen Sie den Antrag unter Verwendung der Vordrucke, die der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) zur Verfügung stellt.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben