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Verzeichnis der Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur Eintragung
[Nr.99042007060000 ]

Teaser

Wenn Sie eine neue Handelsbezeichnung für Erzeugnisse aus der Fischerei und Aquakultur beantragen möchten, können Sie hierfür einen Antrag stellen.

Verfahrensablauf

Die Eintragung einer neuen Handelsbezeichnung müssen Sie schriftlich beantragen.

  • Auf der Internetseite der BLE können Sie über den Link "Online-Antrag" die Handelsbezeichnung beantragen. Folgen Sie einfach den Anweisungen im Formular und ergänzen Sie fehlende Angaben.
  • Sie erhalten eine Mitteilung darüber, dass Ihr Antrag eingegangen ist. Auch auf fehlende Angaben wird die BLE hinweisen.
  • Die BLE bearbeitet Ihren Antrag und teilt Ihnen anschließend das Ergebnis mit.
  • Wenn eine neue Handelsbezeichnung anerkannt wird, erfolgt die Bekanntgabe im Bundesanzeiger.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben