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Verzeichnis der allgemein beeidigten Dolmetscher und bestellten Übersetzer Eintragung Dolmetscher und Übersetzer aus anderen EU-/EWR-Staaten
[Nr.99046031060001 ]

Teaser

Wenn Sie als beeidigte:r Dolmetscher:in und/oder ermächtigte:r Übersetzer:in eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates für Gerichte, Behörden oder Notariate in Niedersachsen tätig sein möchten, können Sie sich in ein bundesweites Verzeichnis aufnehmen lassen.

Verfahrensablauf

Sobald die Anzeige und die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, wird d:ie Präsident:in des Landgerichts Hannover die antragstellende Person vorübergehend für die Dauer eines Jahres in dem gemeinsamen Verzeichnis der allgemein beeidigten Dolmetscher:innen und ermächtigten Übersetzer:innen registrieren.

Die vorübergehende Registrierung gilt für die Dauer eines Jahres.

Beabsichtigen Sie über die Dauer eines Jahres hinaus vorübergehende Dienstleistungen in Niedersachsen zu erbringen, ist die erforderliche Anzeige rechtzeitig vor Ablauf der Jahresfrist zu wiederholen. Die Verlängerung erfolgt jeweils für ein Jahr.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Zuständige Stelle

nicht angegeben