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Verzeichnis der auswärtigen Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure Eintragung
[Nr.99147008060000 ]

Verfahrensablauf

Ein Antrag auf Eintrag in das Verzeichnis der auswärtigen Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure ist schriftlich oder online mit dem bereitstehenden Formular zu stellen. Die unter »erforderliche Unterlagen« genannten Nachweise sind der Anzeige beizufügen.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Teaser

Sie müssen das erstmalige Erbringen einer Dienstleistung als Ingenieur/in in M-V bei der Ingenieurkammer M-V vorher anzeigen. Auf Antrag wird das Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur/in" erteilt, es erfolgt eine Eintragung in das "Verzeichnis der auswärtigen Dienstleister".

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Ingenieurkammer Niedersachsen