Verzeichnis der auswärtigen Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure Eintragung
[Nr.99147008060000 ]
Verfahrensablauf
Ein Antrag auf Eintrag in das Verzeichnis der auswärtigen Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure ist schriftlich oder online mit dem bereitstehenden Formular zu stellen. Die unter »erforderliche Unterlagen« genannten Nachweise sind der Anzeige beizufügen.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Teaser
Sie müssen das erstmalige Erbringen einer Dienstleistung als Ingenieur/in in M-V bei der Ingenieurkammer M-V vorher anzeigen. Auf Antrag wird das Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur/in" erteilt, es erfolgt eine Eintragung in das "Verzeichnis der auswärtigen Dienstleister".
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Ingenieurkammer Niedersachsen