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Verzeichnis der auswärtigen Gesellschaften Eintragung
[Nr.99147011060000 ]

Verfahrensablauf

Ein Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Gesellschaften ist schriftlich oder online mit dem bereitstehenden Formular zu stellen. Die unter »erforderliche Unterlagen« genannten Nachweise sind dem Antrag beizufügen.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Teaser

Das Führen der Berufsbezeichnung »Beratende Ingenieurin« oder »Beratender Ingenieur« im Namen oder in der Firma der Gesellschaft ist in Niederachsen geschützt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Ingenieurkammer Niedersachsen.