Verzeichnis der auswärtigen Gesellschaften Eintragung
[Nr.99147011060000 ]
Verfahrensablauf
Ein Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Gesellschaften ist schriftlich oder online mit dem bereitstehenden Formular zu stellen. Die unter »erforderliche Unterlagen« genannten Nachweise sind dem Antrag beizufügen.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Teaser
Das Führen der Berufsbezeichnung »Beratende Ingenieurin« oder »Beratender Ingenieur« im Namen oder in der Firma der Gesellschaft ist in Niederachsen geschützt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Ingenieurkammer Niedersachsen.