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Verzeichnis der auswärtigen Ingenieurinnen und Ingenieure Eintragung
[Nr.99147010060000 ]

Verfahrensablauf

Ein Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Ingenieurinnen und Ingenieure ist schriftlich oder online mit dem bereitstehenden Formular zu stellen. Die unter »erforderliche Unterlagen« genannten Nachweise sind der Anzeige beizufügen.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Teaser

Sie müssen das erstmalige Tätigwerden als Bauvorlageberechtigter vorher der Ingenieurkammer anzeigen. Auf Antrag erfolgt eine Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen bauvorlageberechtigten Ingenieure.

Ansprechpunkt

Ingenieurkammer Niedersachsen

Zuständige Stelle

Ingenieurkammer Niedersachsen