Verzeichnis der auswärtigen Ingenieurinnen und Ingenieure Eintragung
[Nr.99147010060000 ]
Verfahrensablauf
Ein Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Ingenieurinnen und Ingenieure ist schriftlich oder online mit dem bereitstehenden Formular zu stellen. Die unter »erforderliche Unterlagen« genannten Nachweise sind der Anzeige beizufügen.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Teaser
Sie müssen das erstmalige Tätigwerden als Bauvorlageberechtigter vorher der Ingenieurkammer anzeigen. Auf Antrag erfolgt eine Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen bauvorlageberechtigten Ingenieure.
Ansprechpunkt
Ingenieurkammer Niedersachsen
Zuständige Stelle
Ingenieurkammer Niedersachsen