Verzicht auf die Bestellung als Steuerberater/-in / Steuerbevollmächtige/-r oder als Steuerberatungsgesellschaft
[Nr.99135004064000 ]
Teaser
Wenn Sie nicht länger als Steuerberaterinnen, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte oder Steuerberatungsgesellschaften tätig sind, müssen Sie eine Verzichtserklärung abgeben, um Ihren Eintrag im Register löschen zu lassen.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Löschung bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer melden.
Die Löschung aus dem Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit ergibt sich durch den Kammerbezirk, in dem Sie Ihre berufliche Niederlassung haben bzw. die Gesellschaft ihren Sitz hat.
Formulare
nicht angegeben