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Visum für einen Kurzaufenthalt in Deutschland und im Schengenraum beantragen
[Nr.99125003001000 ]

Teaser

Wenn Sie für einen Kurzaufenthalt in Deutschland beziehungsweise im Schengen-Raum ein Visum brauchen, müssen Sie dieses rechtzeitig vor der Einreise bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragen.

Verfahrensablauf

  • Informationen zum Visumverfahren finden Sie auf der Internetseite der zuständigen deutschen Auslandsvertretung und gegebenenfalls auf der Internetseite des Dienstleisters, mit dem die Auslandsvertretung zusammenarbeitet.
  • Auf der Internetseite finden Sie das Antragsformular und ausführliche Informationen, welche Unterlagen Sie dem Antrag beifügen müssen. 
  • Buchen Sie rechtzeitig einen Termin für die Antragstellung auf der Internetseitseite.
  • Mit der Ausfüllhilfe VIDEX können Sie das Formular online ausfüllen. Das ausgedruckte Antragsformular und die erforderlichen Nachweise geben Sie bei Ihrem Termin bei der Auslandsvertretung oder beim Dienstleister ab.
  • Bei Abgabe des ersten Antrags werden Ihre Fingerabdrücke genommen. Diese müssen erst nach 59 Monaten erneut abgenommen werden.
  • Das Visum wird in Ihren Pass eingeklebt.
  • Wenn Ihnen kein Visum erteilt werden kann, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Dieser informiert Sie auch darüber, welche Rechtsbehelfe Ihnen gegen diese Entscheidung zur Verfügung stehen.

Rechtsgrundlage(n)

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