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Vollstationäre Heimbetreuung für Pflegeversicherte beantragen
[Nr.99106017013000 ]
Teaser
Wenn Sie wegen Ihrer Pflegebedürftigkeit zu Hause nicht mehr selbstständig zurechtkommen und nicht häuslich gepflegt werden, ist die Pflege in einem Pflegeheim notwendig. Ihre Pflegeversicherung trägt auf Antrag einen Teil der Kosten.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf vollstationäre Heimbetreuung können Sie zum Beispiel per Post stellen sowie - bei vielen Pflegekassen - persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen.
- Sie reichen den Antrag auf Vollstationäre Pflege bei Ihrer Pflegekasse ein. Wenn Sie dazu selbst nicht in der Lage sind, können Sie schriftlich jemanden bevollmächtigen.
- Wurde bei Ihnen noch kein Pflegegrad im Umfang von mindestens 2 festgestellt, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachterdienste mit der Prüfung, ob Pflegebedürftigkeit in mindestens diesem Umfang vorliegt.
- Die Pflegekasse wertet das Gutachten aus, prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis mit.
- Ihre Pflegekasse kann Ihnen eine Liste der zugelassenen Pflegeheime geben, auf der Sie die Leistungen und Preise vergleichen können.
-
Ihre Pflegekasse rechnet die Leistung direkt mit der von Ihnen gewählten Pflegeeinrichtung ab.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
nicht angegeben