Vollstreckungsaufschub beantragen
[Nr.99122059058000 ]
Teaser
Die Vollstreckung gegen Sie kann bei Vorliegen von Billigkeitsgründen vorübergehend eingestellt oder beschränkt werden. Eine Unbilligkeit liegt vor, wenn die Vollstreckung Ihnen einen unangemessenen Nachteil bringen würde, der durch kurzfristiges Abwarten vermieden werden kann.
Verfahrensablauf
Wenn gegen Sie ein Vollstreckungsverfahren angekündigt beziehungsweise eingeleitet wurde, haben Sie die Möglichkeit, einen Vollstreckungsaufschub online oder schriftlich zu beantragen.
Um Vollstreckungsaufschub zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:
Online:
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Rufen Sie das Zoll-Portal auf.
- Um das Zoll-Portal nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig unter www.zoll-portal.de registrieren und anmelden.
- Füllen Sie den Online-Antrag auf Vollstreckungsaufschub im Menüpunkt "Dienstleistungen" aus.
- Fügen Sie zur Darlegung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse gegebenenfalls entsprechende Unterlagen bei.
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung mit einer Vorgangsnummer und einem Antragsbegleitdokument.
- Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid in Ihren elektronischen Posteingang im Zoll-Portal.
Schriftlich:
- Die Beantragung kann formlos erfolgen.
- Sie können dem Hauptzollamt in Ihrem Antrag eine Ratenzahlung anbieten.
- Reichen Sie Ihren Antrag bei dem Hauptzollamt (Vollstreckungsbehörde) ein, welches das Vollstreckungsverfahren gegen Sie eröffnet hat.
- Fügen Sie zur Darlegung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse gegebenenfalls entsprechende Unterlagen bei.
- Gegebenenfalls fordert das Hauptzollamt weitere Nachweise oder Erklärungen von Ihnen.
- Das Hauptzollamt entscheidet über Ihren Antrag.
Die Zuständigkeit des Hauptzollamtes richtet sich grundsätzlich nach Ihrem Wohnsitz.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben