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Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften in Deutschland einholen
[Nr.99011018001000 ]
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Wenn Sie als Arbeitgeber ausländische Fachkräfte beschäftigen möchten, die aus Drittstaaten kommen, muss die Bundesagentur für Arbeit dem grundsätzlich zustimmen. Sie können vorab prüfen lassen, ob die Voraussetzungen für eine Zustimmung vorliegen.
Verfahrensablauf
Um das Verfahren für die Vorabzustimmung einzuleiten, müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen:
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Laden Sie das Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" von der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit herunter und füllen Sie es aus.
- Für bestimmte Beschäftigungen kann es auch notwendig sein, zusätzliche Angaben zu machen. Füllen Sie dazu dann entweder Zusatzblatt A (Aufenthaltstitel zur Durchführung des Anerkennungsverfahrens) oder Zusatzblatt B (Aufenthaltstitel im Rahmen einer Entsendung) aus.
- Senden Sie die Unterlagen an das für Sie zuständige Arbeitsmarktzulassung-Team der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV). Wenn Sie ein Benutzerkonto für die digitalen Services der Bundesagentur für Arbeit haben, können Sie die Unterlagen mit dem Upload-Service direkt hochladen.
- Die ZAV prüft Ihre Unterlagen. Gegebenenfalls werden Sie gebeten, noch weitere Unterlagen vorzulegen, zum Beispiel einen Arbeitsvertrag.
- Ist das Ergebnis der Prüfung positiv, erhalten Sie ein Schreiben über die Zustimmung zur Beschäftigung, das Sie an die ausländische Arbeitnehmerin oder den ausländischen Arbeitnehmer oder die zuständige Stelle weitergeben.
- Dieses Schreiben legt in der Regel die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer der zuständigen Ausländerbehörde, der Botschaft oder dem Konsulat vor, wenn sie oder er das Visum oder den Aufenthaltstitel beantragt.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben