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Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
[Nr.99063015001000 ]
Teaser
Wenn Sie einen Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen, kann die zuständige Behörde diesen unter gewissen Voraussetzungen erteilen.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Landesamt
Zuständige Stelle
Landesamt
Verfahrensablauf
- Sie beantragen die vereinfachte Genehmigung bei der zuständigen Behörde
- Sie fügen dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei.
- Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang der Antrag und der beigefügten Unterlagen unverzüglich schriftlich oder elektronisch.
- Nach Eingang des Antrags teilt Ihnen die zuständige Behörde mit, welche zusätzlichen Unterlagen sie zur Beurteilung der Voraussetzungen benötigt.
- Sie können erst nach Erhalt der Genehmigung mit ihrem Vorhaben beginnen.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Frist
- 2 Jahr(e)
- Der Vorbescheid wird unwirksam, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Jahren die Genehmigung der Anlage beantragen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Geltungsdauer des Vorbescheids um bis zu zwei weitere Jahre verlängert werden.