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Was erledige ich wo?

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Vorkaufsrecht der Gemeinde ausüben
[Nr.99012038234000 ]

Onlinedienste

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Rechtsbehelf

Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.

nicht angegeben

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

nicht angegeben