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Vorkaufsrecht der Gemeinde ausüben
[Nr.99012038234000 ]
Onlinedienste
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Rechtsbehelf
Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.
nicht angegeben
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
nicht angegeben