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Vorläufiges Biergesetz - Zulassung von Ausnahmen

Teaser

Die Bereitung von Bier ("besonderes Bier"), das den Vorgaben des vorläufigen

Biergesetzes (VorlBierG) nicht entspricht, kann auf Antrag zugelassen werden.

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben