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Wählbarkeit für die Wahl zum Kreistag feststellen
[Nr.99128015037002 ]

Teaser

Sie erfahren Näheres, unter welchen Voraussetzungen Sie selbst für den Kreistag wählbar sind.

Verfahrensablauf

Ihre Wählbarkeit wird folgendermaßen festgestellt:

  • Ihre Wählbarkeit ist im amtlichen Melderegister hinterlegt.
  • Soweit dies nicht der Fall ist und Sie der Auffassung sind, dennoch wählbar zu sein, wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeindeverwaltung.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, die für Ihren Wohnort (Hauptwohnsitz) zuständig ist.

Formulare

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben