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Wählbarkeit für die Wahl zum Kreistag feststellen
[Nr.99128015037002 ]
Teaser
Sie erfahren Näheres, unter welchen Voraussetzungen Sie selbst für den Kreistag wählbar sind.
Verfahrensablauf
Ihre Wählbarkeit wird folgendermaßen festgestellt:
- Ihre Wählbarkeit ist im amtlichen Melderegister hinterlegt.
- Soweit dies nicht der Fall ist und Sie der Auffassung sind, dennoch wählbar zu sein, wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeindeverwaltung.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
Die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, die für Ihren Wohnort (Hauptwohnsitz) zuständig ist.
Formulare
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben