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Wählerverzeichnis für die Direktwahl berichtigen lassen
[Nr.99128019062000 ]

Teaser

Sie erfahren Näheres zur Berichtigung des Wählerverzeichnisses zur Wahl des Bürgermeisters beziehungsweise der Bürgermeisterin.

Verfahrensablauf

Die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zur Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin läuft folgendermaßen ab:

  • Nach Einsicht stellen Sie einen Fehler im Wählerverzeichnis fest oder Sie sind nicht eingetragen, obwohl Sie wahlberechtigt sind.
  • Sie stellen einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses und belegen die Tatsachen durch geeignete Beweismittel.
  • Die Behörde korrigiert das Wählerverzeichnis oder versendet einen ablehnenden Bescheid.
  • Im Falle der nachträglichen Eintragung erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung.
  • Gegen einen ablehnenden Bescheid kann   nur im Wahlprüfungsverfahren vorgegangen werden.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben